eIDAS und elektronische Signaturen verstehen
Die eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) ist der EU-Rahmen, der elektronische Signaturen regelt und ihre rechtliche Anerkennung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherstellt.
Signaturstufen
Einfache Elektronische Signatur
Die grundlegendste Form der elektronischen Signatur. Sie kann so einfach sein wie das Eintippen Ihres Namens oder das Zeichnen einer Unterschrift. Sie hat rechtliche Gültigkeit, bietet aber das niedrigste Sicherheitsniveau.
Fortgeschrittene Elektronische Signatur
Eine sicherere Signatur, die den Unterzeichner eindeutig identifiziert und mit ihm verbindet. Sie muss mit Daten erstellt werden, die unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners stehen.
Qualifizierte Elektronische Signatur
Der Goldstandard elektronischer Signaturen, rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift in allen EU-Mitgliedstaaten. Erfordert Identitätsverifizierung durch einen QTSP.
Was ist eIDAS?
eIDAS (Verordnung EU Nr. 910/2014) schafft einen rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste innerhalb der Europäischen Union. Sie trat am 1. Juli 2016 in Kraft und ersetzte die frühere Signaturrichtlinie.
Hauptvorteile von eIDAS
eIDAS bietet Rechtssicherheit für grenzüberschreitende elektronische Transaktionen, eliminiert papierbasierte Prozesse, reduziert Kosten und Zeit für Unternehmen und gewährleistet Interoperabilität zwischen Mitgliedstaaten.
Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (QTSP)
QTSPs sind Organisationen, die von Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten geprüft und zugelassen wurden, um qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen und Siegel auszustellen.
eIDAS vs ZertES
Während eIDAS elektronische Signaturen in der EU regelt, hat die Schweiz ihre eigene gleichwertige Verordnung namens ZertES. Viele Schweizer E-Signatur-Anbieter erfüllen sowohl eIDAS als auch ZertES.
Das richtige Signaturniveau wählen
Das geeignete Signaturniveau hängt von Ihrem Anwendungsfall, den rechtlichen Anforderungen und Ihrer Risikotoleranz ab. Für alltägliche Geschäftsdokumente reicht oft SES oder AES aus.
Referenzen und weiterführende Lektüre
Offizieller Volltext der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union
Überblick über die eIDAS-Politik und Umsetzung
Offizielles Verzeichnis qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter in der EU
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu elektronischen Signaturen
Schweizer Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES)
Diese Links führen zu offiziellen Quellen und Regierungsbehörden.
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